Rechtsprechung
AG Bad Liebenwerda, 07.02.2023 - 23 M 178/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 09.07.2020 - IX ZB 38/19
Berücksichtigen der zusätzlichen Bedarfe durch das Insolvenzgericht als …
Auszug aus AG Bad Liebenwerda, 07.02.2023 - 23 M 178/22
Abzulehnen ist der Zuschlag auch nicht allein deswegen, weil keine Erwerbstätigkeit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2020 - IX ZB 38/19).